K o s t e n
K r a n k e n k a s s e

Ärztlich ausgeführte Akupunktur
Ärztlich ausgeführte Akupunktur ist eines der fünf komplementärmedizinische Verfahren, welches in der Grundversicherung (KVG) enthalten ist. Die Krankenkasse bezahlt 180 Minuten (3 Stunden) Akupunktur pro 6 Monate als Pflichtleistung. Sind mehr Behandlungen nötig, als von der Krankenkasse bezahlt werden müssen (bei chronischen Leiden häufig der Fall), dann übernimmt bei Patienten, welche eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin haben, diese einen Teil der anfallenden Kosten. Wieviel das genau ist, hängt von Ihrer Zusatzversicherung ab.
Eine Behandlung dauert normalerweise 60-75 Minuten und kostet durchschnittlich SFr. 150.-,
je nach Dauer und Aufwand.
Patienten, welche keine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin haben, müssen nach Ausschöpfen der Grundversicherungsleistung den Akupunkturteil aus eigener Tasche bezahlen. Das ärztliche Gespräch ist weiterhin Teil der Grundversicherung und wird von der Krankenkasse übernommen.

Neu ist seit dem 1.1.2012 die Anwendung der chinesischen Kräuterheilkunde ebenfalls Teil der Grundversicherungsleistung nach KVG. Analog der Akupunktur werden 180min. pro 6 Monate vergütet. Die Kosten der Kräuter selber sind aber ausdrücklich keine Leistung der Grundversicherung, sondern werden teilweise von der Zusatzversicherung übernommen. Die obigen Ausführungen gelten analog auch hier.
Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung des Hausarztes nötig ist, falls Sie einem Hausarztmodell ihrer Krankenkasse beigetreten sind. Bei Unklarheiten erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse Auskunft.



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chtärztlich ausgeführte Akupunktur
Nichtärztlich ausgeführte Akupunktur (durch Therapeut) ist nicht Teil der Krankenkassen-Pflichtleistung und wird somit auch nicht von der Grundversicherung bezahlt. Sie wird aber von der Zusatzversicherung für Komplementärmedizin übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Wie oben gesagt variiert der Anteil der Ihnen die Zusatzversicherung vergütet von 50-90% der Kosten und von 10 Behandlungen bis unbegrenzte Konsultationen pro Jahr.

Häufigkeit und Anzahl der Behandlungen ist sehr von dem Schweregrad der Krankheit und Dauer des Bestehens abhängig. Grundsätzlich kann man sagen, dass akute Probleme mit wenigen Behandlungen (2-5) behoben werden können. Bei chronischen Leiden müssen Sie im Normalfall mit mehr rechnen.



Acumedica

Praxis für
Traditionelle Chinesische Medizin
und Schmerztherapie

Dr. med. Claudia Schmid
FMH für Anästhesiologie
MSc Akupunktur, FA ASA, SBO-TCM

 


Kosten / Krankenkasse

ACUMEDICA___PRAXIS FÜR TCM___Dr.med.C.Schmid___Kantonsspital Frauenfeld-Haus BEO___Tel: 052 720 87 55___Mail: acumedica@hin.ch

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